Das Urteil des OLG Hamm zur Stadthallen-Verordnung ist online
Der Tenor des Urteil ist, dass Alkoholkonsum auf öffentlichen Flächen keine Sondernutzung ist, sondern unter die allgemeine Nutzung fällt. Daher kann dieses auch nicht per Verordnung verboten werden.
Nachzulesen unter: www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-entscheidungen/aktuelle-urteile/olg-hamm-beschl-v-04052010-3-rbs-1210/