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Das Urteil des OLG Hamm zur Stadthallen-Verordnung ist online

Das Urteil des OLG Hamm wegen einer Beschwerde über einen Bußgeldbescheid auf Grund des Alkoholkonsums im Stadthallenpark ist jetzt auch im Netz zu finden.

Der Tenor des Urteil ist, dass Alkoholkonsum auf öffentlichen Flächen keine Sondernutzung ist, sondern unter die allgemeine Nutzung fällt. Daher kann dieses auch nicht per Verordnung verboten werden.

Nachzulesen unter: www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-entscheidungen/aktuelle-urteile/olg-hamm-beschl-v-04052010-3-rbs-1210/