Urteil zum EU-Vertrag
Am 30.06 haben die Damen und Herren aus Karlsruhe gesprochen. Das gesamte Urteil ist sehr lang und befindet sich unter:
Nach dem Überfliegen interpretiere ich das Urteil folgendermaßen: Der Vertrag von Lissabon hat nach Meinung des Verfassungsgerichtes keine verfassuungsmäßigen Befugnisse. Daher verstößt der Vertrag auch nicht gegen da GG, da er so auch nicht über dem GG steht. Die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages hatte den Vertrag allerdings als Verfassung interpretiert und einem der Interpretation entsprechenden Begleitgesetz zugestimmt. Dieses Begleitgesetz muss nach dem Urteil jetzt geändert werden, damit der Vertrag nur als Vertrag und nicht als Verfassung fungiert. Da der Vertrag keine Verfassung, sondern nur ein Vertrag ist bestehe auch die Möglichkeit bei Änderung der hegemonialen Kräfteverhältnisse einen neuen Vertrag mit einer anderen Wirtschaftsordnung festzulegen. In Bereichen wie z.B. die Inneres Sicherheit, wo das EUGH explizit als Kontrollinstrument ausgenommen ist, gibt es daher auch weiterhin die Möglichkeit in Karlsruhe zu klagen. Wahrhaft die Richter haben sich elegant aus der Affäre gezogen ohne ihr juristisches Gewissen zu belasten.(rh)
Urteil:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html
Andere Artikel zum Urteil:
www.sueddeutsche.de/politik/374/476881/text
www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/oberaufseher-der-eu/
www.sicherheit.info/go/2103057
www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30634/1.html
Peinlich ist der taz-Artikel, da dem Rechtsexperten der taz noch nicht mal bekannt ist, dass das EU-Parlament auch nach dem Lissabon-Vertrag über die GASP und somit auch die Innere Sicherheit nur Anhörungsrecht hat.
Ein Statement von Andreas Fisahn (Vertreter der Klage der PdL und Mitglied im attac beirat) findet sich unter den Autorenbeiträgen:
http://www.attac-netzwerk.de/index.php?id=3183